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Erbbaurecht ist sexy wie nie

Tiny Houses, Flying Spaces und was mir da alles an Begriffen seit einiger Zeit immer wieder begegnet: Grundsätzlich finde ich solche Ideen schon spannend. Es ist auch ein Zeichen der Zeit, dass sich neue Konzepte für Wohnen und Leben entwickeln. Denn unsere Gesellschaft verändert sich: Die Zahl der Single-Haushalte steigt, die Zahl der Menschen, die mobil bleiben wollen, steigt. Gleichzeitig haben viele von denen keine Lust, auf die eigenen vier Wände zu verzichten.

Damit rückt auf einmal eine Rechtsform wieder ins Zentrum des Interesses, mit der es die Deutschen lange Jahre nicht so hatten …

 

Erbbaurecht? Ja, aber …

„Aber da gehört es mir ja nicht so richtig“, war der übliche Einwand, wenn es darum ging, das Grundstück zum Haus nicht zu kaufen, sondern über einen Erbbaurechts-Vertrag nur zu „mieten“. Weil es eigentlich um ein Pachten geht, wird der alte Begriff „Erbpacht“ immer noch benutzt, obwohl der rechtlich ganz anders verwendet wurde und als Gesetz schon lange abgeschafft ist.

Ich habe darauf immer schon geantwortet: „Du, der Pachtvertrag geht über 99 Jahre – was juckt dich, was in fast 100 Jahren ist? Und das Haus ist ja deins: Du schaffst dir auf jeden Fall einen Wert. Und wenn du nach 40 Jahren verkaufen willst, hat der Käufer immer noch 60 Jahre was von dem Haus.“

Also, ich bin ein Fan von dieser Rechtsform, weil sie in bestimmten Lebenslagen einfach eine tolle Lösung ist. Das gilt auch für die Grundstücksbesitzer: Manche wollen halt nicht verkaufen. Gerade der größte Grundstücksbesitzer weltweit, die Kirche, hat daran kein Interesse. Die denken in Generationen. Und auch viele Landwirte ticken so. Klar, ist das okay. Aber warum sollten die darauf verzichten, dass das Grundstück in der Zwischenzeit einen Nutzen bringt?

 

Schöne Theorie

Das bestehende Erbpachtrecht ist gar nicht so kompliziert. Sie können in einem einfachen, sachlichen Vertrag alles regeln. Im B2B-Bereich sind Sie sogar sehr frei in den Absprachen. 

Kompliziert wird es heute allerdings noch, wenn Sie als Privatperson mit Ihrem Antrag zum Bauamt gehen. Da lernen Sie Deutschland leider immer noch von seiner bürokratischen Seite gründlich kennen. 

Deshalb sind die neuen Bau- und Wohnkonzepte hierzulande eher noch schöne Theorie statt gelebte Praxis. Denn rufen Sie mal bei den entsprechenden Herstellern von Tiny Houses oder ähnlich flexiblen Konstruktionen an und fragen nach, wie Sie denn das umsetzen sollen – wahrscheinlich werden die Ihnen antworten: „Das ist Ihre Sache!“

Und dann?

 

Erbbaurecht? Ja, bitte …

Sicher ist, dass der Druck auf den Wohnungsmarkt in den Ballungszentren zunimmt. Da müssen sich alle Gedanken machen – einschließlich des Gesetzgebers. Damit lässt sich auch diesen unsinnigen Diskussionen über Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften vorbauen. 

Denn wenn erst einmal jeder seine eigenen vier Wände hat, ob als Haus, Eigentumswohnung, Tiny House oder wie auch immer, dann ist dieses Thema vom Tisch. 

Deshalb sage ich: Schaffen wir doch einen rechtlichen Rahmen, in denen solche neuen Lösungen möglich sind. Dann haben wirklich alle etwas davon. 

Wie stehen Sie dazu?